Haben Sie eine Wohnung vermietet
abgelegt im Archiv Baurecht und Urteile am 05.09.07
oder wollen Sie demnächst aus Ihrer Mietwohnung ins eigene Heim umziehen, dann sollten Sie mal den Mietvertrag ansehen und genau nachlesen, was dort über die Verpflichtung des Mieters zur durchführung von Schönheitsreparaturen ausgeführt wird.
Vergleichen Sie dazu auch die wichtigsten Entscheidungen des BGH, denn viele Formulierungen benachteiligen den Mieter in so erheblichem Maße, dass Sie unwirksam sind und überhaupt keine Verpflichtung des Mieters mehr besteht.
Schön für Sie, wenn Sie Mieter sind, ganz und gar nicht schön, wenn Sie Vermieter sind.
Wichtig, wenn Sie in Ihrem Haus zukünftig vermieten wollen, dass Sie korrekte Formulierungen im Mietvertrag wählen.
Hier finden Sie weitere Informationen.

Permalink: Haben Sie eine Wohnung vermietet
Tags: Vermieter Mieter Schönheitsreparaturen BGH
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