
Eine gute Nachricht für alle, die zu Hause ein Arbeitzimmer zur beruflichen Nutzung haben. Das Bundesfinanzministerium hat alle Finanzämter angewiesen, die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als steuerlich absetzbar zu akzeptieren. In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren wurden durch den Bundesfinanzhof verfassungsrechtliche Zweifel an der geltenden Regelung geäußert. Deshalb dürfen vorerst Steuerpflichtige ihre Aufwendungen vorerst nach der Rechtslage, die bis 2007 gegolten hat, mit bis zu 1.250 € geltend machen. Einen Haken hat die gute Nachricht. Wenn die Verfassungsrichter die rechtlichen Zweifel nicht bestätigen, müssen die gesparten Steuer zuzüglich Zinsen zurückgezahlt werden.
Die Kriterien für die Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers sind:
- die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers muss mehr als 50% der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit betragen,
- für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit darf kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen.
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Dabei spielt es keine Rolle, ob sich das Arbeitszimmer in einer Miet- bzw. Eigentumswohnung oder einem eigenem Haus befindet.
Hedwig Seipel
Eigentum & Bauen
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