HOAI

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Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure regelt als Verordnung des Bundes die Vergütung der Leistungen und Ingenieure (Bauingenieure, Bauphysiker usw.).

Sie ist ein verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen beim Bau, dies ergibt sich aus dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen.

Durch die Honorarordnung soll den Architekten und Ingenieuren ein auskömmliches Honorar und den Bauherrn die Qualität dieser Leistungen sichern.

Je nach Schwierigkeit der Leistungen können die Honorare in einem bestimmten Zielkorridor festgelegt werden, Abweichungen nach oben und unten sind nur in Ausnahmefällen zulässig.

Für die berechnung des Honorars entscheidend sind, die Höhe der anrechenbaren (Bau-)Kosten und der Umfang der beauftragten Leistungen.

Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweiligen Mindestsätze als vereinbart für die in Auftrag gegebenen Leistungen.

Die Honorarordnung gilt nicht, wenn die Planungsleistungen durch einen Generalunternehmer im Rahmen einer Gesamtleistung erbracht werden

Ob die angestrebten Ziele der Honorarordnung wirklich immer erfüllt werden, vor allem in Bezug auf die Leistungsqualität, ist m.E. nicht sichergestellt, da ein auskömmliches Honorar keinesfalls eine Aussage über die Fähigkeiten des Vertragspartners oder die tatsächliche Qualität der erbrachten Leistungen zulässt.

Vor allem, da es auch immer wieder zu (eigentlich) unzulässigen Unterschreitungen der Mindestgrenzen beim Honorar kommt.


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