In Eigentumswohnung auf den Hund gekommen
abgelegt im Archiv Vermischtes am 02.02.10

© Viola DeckerEin Haustier zu haben ist schön, weil Tiere fast jeder mag. Meistens sind es aber die eigenen Tiere, die man lieb hat und die niemals stören. Der bellende Hund in der Nachbarschaft oder die im Garten streuende fremde Katze sind viel weniger beliebt. Ein Haustier kann zum Problem werden, wenn Sie nicht in einem eigenen Einfamilienhaus wohnen. Die Tatsache, dass bei Mietverträgen die Haltung von Haustieren geregelt sein soll, dürfte sich herumgesprochen haben. Wussten Sie aber, dass auch bei Eigentumswohnungen Tiere nicht grundsätzlich erlaubt sind?
Es wird grundsätzlich zwischen vier Varianten der Regelungen zur Haustierhaltung unterschieden:
- Ungültig ist ein durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung zustande gekommenes Verbot zur Haltung der Haustiere.
- Ein einstimmig durch die Eigentümerversammlung beschlossenes Verbot ist dagegen rechtskräftig. Sollte aber ein Eigentümer seine Meinung ändert, muss ein neuer Beschluss erwirkt werden.
- Eine im Grundbuch eingetragene Teilungserklärung kann zu einem generellen Tierhaltungsverbot führen, wenn es entsprechend vermerkt ist.
- Eine Eigentümerversammlung kann Regelungen für die Tierhaltung formulieren, die durch Mehrheitsbeschluss verabschiedet werden.
Alles nicht so einfach mit der Tierliebe.
Hedwig Seipel
Eigentum & Bauen

© Viola Decker
Permalink: In Eigentumswohnung auf den Hund gekommen
Tags: Eigentumswohnung hund, haltung haustiere, Eigentümerversammlung, eigentumswohnung
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