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Informationspflicht verletzt? Maklerprovision halbiert!
abgelegt im Archiv Wohneigentum von Hans Kolpak am 02.12.08
Ein Immobilienmakler in Österreich, der nur an seine Provision denkt, aber seine Informationspflicht gegenüber dem Käufer einer Eigentumswohnung vernachnässigt, kann sich ins eigene Fleisch schneiden. Wie begründet das Handelsgericht Wien sein Urteil?


Der standard.at berichtet am 2.12.: "Der Makler dürfe sich weder allein auf die Auskünfte des Verkäufers noch auf nicht weiter aufgeschlüsselte Überweisungsbelege der monatlich einbezahlten Betriebskosten verlassen. Vielmehr sei er verpflichtet, sich die notwendigen Informationen von sich aus zu beschaffen."

So erlebe ich es immer wieder: Wer seinen Kunden dient, befestigt sein Geschäft. Eine jahrzehntelange Marktpräsenz ist so etwas wie ein Denkmal. Wer seine Kunden über den Tisch zieht, verliert sein Ansehen. Er trifft auf solche, die sich wehren. Er verschwindet vom Markt.

Was lohnt sich wirklich? Die Antwort liegt auf der Hand.

Hans Kolpak
Eigentum & Bauen
Permalink: Informationspflicht verletzt? Maklerprovision halbiert!
Tags: Sorgfaltspflicht  Immobilienmakler  Eigentumswohnung 
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