Instandhaltungsrücklagen richtig berechnen
abgelegt im Archiv Wohneigentum am 28.01.10

© Hans-Peter ReichartzDer kalte Winter bringt immer neue, unliebsame Überraschungen für manche Hauseigentümer. Gestern rief mich eine alte Bekannte an und erzählte mir eine unerfreuliche Geschichte. Sie wohnt seit wenigen Jahren in einer 3-Zimmer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus mit fünf Parteien. Das Haus ist schon etwas älter aber, zumindest bis vor wenigen Tagen, gut im Schuss. Die kalte und feuchte Witterung verursachte erhebliche Schäden an der Fassade. Ein Gutachter hat bestätigt, dass umfangreiche Sanierung der Dämmung und der Fassade dringend notwendig ist. Meine Bekannte ist davon Ausgegangen, dass die vereinbarten Instandhaltungsrücklagen die Kosten der Sanierung decken werden. Leider erlebte sie eine böse Überraschung. Die Höhe der Instandhaltungsrücklagen war völlig falsch berechnet. Die Summe auf dem Eigentümer-Konto reicht nicht aus. Die Eigentümer werden jetzt ganz schnell und ganz tief in die Tasche greifen müssen, wenn Sie ihr Haus vor weiterem Verfall retten wollen. Damit es Ihnen so etwas nicht passiert, habe ich einen interessanten Beitrag gefunden, in dem erklärt wird, wie man die Instandhaltungsrücklage berechnet .
Ich denke, die Tipps sind nicht nur für Wohnungs-, sondern auch für Hauseigentümer wichtig. Welcher Hauseigentümer macht schon monatliche Rücklagen für Instandhaltung? Meistens greift man in Notfällen auf Erspartes zurück und das tut irgendwie Weh. Besser wäre vom Anfang an ein Konto einzurichten, auf das Monat für Monat ein Betrag zurückgelegt wird. Wie viel, das erklärt uns der genannte Beitrag.
Hedwig Seipel
Eigentum & Bauen

© Hans-Peter Reichartz
Permalink: Instandhaltungsrücklagen richtig berechnen
Tags: Instandhaltungsrücklage, instandhaltungsrücklage berechnen, kosten sanierung, 3 zimmer eigentumswohnung, hauseigentümer, rücklagen instandhaltung
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Kommentar von:
Walter
(28.01.10 4:38 Uhr)
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