23.Juni.2007

Im ibr-online-newsletter 9 finde ich wieder eine Fülle von Informationen. Heute möchte ich Sie insbesondere auf Urteile zum Wohneigentumsrecht und zum Bauträgerrecht hinweisen.
So hat der BGH nunmehr auch geklärt, für welche Erwerberrechte bei Mängeln am gemeinschaftseigentum die Durchsetzung in der Zuständigkeit der WEG liegt.
In weiteren Urteilen wurden Klärungen zur Haftung im Außenverhältnis zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und den einzelnen Wohnungseigentümer herbeigeführt.
no comment until now