26.Oktober.2007

Gerade noch rechtzeitig informiert die LBS in ihrem Infodienst über die Urteile, die sich im Auswirkungen des Herbstes auf Haus und Garten beschäftigen.
Herabfallendes Laub führt oft zu Ärger zwischen Nachbarn, aber naturgegebene Beeinträchtigungen müssen innerhalb gewisser Grenzen hingenommen werden, so das OLG Nürnberg.
Wenn bei einem Herbststurm dachziegel herunterfallen und z.B. ein Auto beschädigen, stellt sich die Frage, ob der Hausbesitzer hierfür haftet. In einem konkreten Fall bei einer Orkangeschwindigkeit von 150 km/h spricht das OLG Zweibrücken von einem Fall "höherer Gewalt" und da dem Hausbesitzer kein weiteres Verschulden nachzuweisen war, wurde seine Haftung verneint.
Weitere Infos mit Angaben der Aktenzeichen finden Sie hier.
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