Kaufvertrag für Fertighaus nur mit Weisungsrecht
abgelegt im Archiv Baurecht und Urteile am 01.06.10

© Pixelio.de/P. KirchhoffBei einem Fertighaus bzw. schlüsselfertigem Haus hofft man durch den Kaufvertrag aller Stolperfallen vorzubeugen. Eine wichtige und folgenschwere Stolperfalle steckt in der Beseitigung festgestellter Baumängel. Jedes Bauunternehmen ist selbstverständlich dazu verpflichtet Baumängel zu beseitigen. Der Zeitpunkt, wann die Mängel zu beheben sind, darf das Unternehmen selbst festlegen, sofern keine andere, bindende Vereinbarung getroffen wurde. Diese Vereinbarung steckt im Weisungsrecht. Wer also ein Fertighaus kaufen will, sollte beim Abschluss des Bauvertrags ein Weisungsrecht vereinbaren. Damit sichert sich der Bauherr das Recht, dass erkannte Mängel vom Bauunternehmer unmittelbar beseitigen zu lassen. Er kann sozusagen, den Unternehmer dazu anweisen, die Mängel umgehend zu beheben.
Ohne das Weisungsrecht lassen sich Bauunternehmer gerne Zeit mit der Beseitigung der Mängel. Oft dauert es bis zu Bauabnahme, bei der schnell passieren kann, dass der eine oder anderer Fehler vergessen oder übersehen wird.
Es ist zu wünschen, dass ein Fertighaus ohne Mängel übergeben wird, doch eine Absicherung der Rechte kann nicht schaden.
Hedwig Seipel
Eigentum & Bauen

© Pixelio.de/P. Kirchhoff
Tags: Kaufvertrag, fertighaus, bauunternehmen, weisungsrecht, baumängel, mängel, bauabnahme
Stimmen Sie ab für Kaufvertrag für Fertighaus nur mit Weisungsrecht:
|
Dieser Eintrag wurde mit: 6.00 Punkten (von 2 Stimme(n) insg.) bewertet.
|
| RSS | |
|
| |
| Yahoo! |
|
| Bloglines |
|
| Followen Sie uns bei Twitter! |
Most Popular
Aktuelles
Altbaumodernisierung
Arbeitsbedarf
Architektur
Ökologisch bauen
Bauablauf
Baufinanzierung
Baugrund
Baukonzeption
Baumanagement
Baupartner
Baurecht und Urteile
Baustoffe und Bauprodukte
Buchtipp
Eigenleistungen
Eigentumswohnung
Einrichtung
Energie fürs Haus
Energiesparmaßnahmen
Erben
