Klug wählen beim Standort einer Eigentumswohnung
abgelegt im Archiv Baukonzeption am 17.11.08

© h.koppdelaneyNicht alle Bauträger machen sich Gedanken, ob einem Standort potentiell Lärm droht. Absoluten Schutz gibt es nicht, wohl aber läßt sich die Wahrscheinlichkeit mindern, daß irgendwann Schwerlastverkehr die Balkonbrüstung erbeben läßt. Achten Sie als Käufer einer Eigentumswohnung darauf?
"Shit happens!" Ein Mieter zieht einfach aus, aber ein Eigentümer? Soll er Mieter werden, um dem Lärm zu entgehen? Lärm macht krank und die meisten Bürgermeister sind zu blöd und weigern sich einfach, die Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren, weil sie korrumpiert sind. Da ich Hamburg und Norderstedt nur als ehemaliger Schnelsener kenne, ist mir die jetzige konkrete Situation in Henstedt-Ulzburg nicht vertraut. Das Hamburger Abendblatt berichtet am 15.11. von dem Dilemma.
Doch warum um eine extrem teure Lärmschutzwand kämpfen? Ein paar Schilder "30 km/h" lassen sich mit der Investition für eine Geschwindigkeitsüberwachung refinanzieren. Die Zuständigkeit dafür auch an Landesstraßen ruht innerorts bei der Gemeinde. Sie müssen es nur tun, Herr Bürgermeister Volker Dornquast! Bitte lesen Sie im Umweltlexikon online: Geschwindigkeitsbegrenzung. Herausgeber ist das KATALYSE Institut für angewandte Umweltforschung e. V. in Köln.
Ich wohnte zwei Jahre an der Hauptstraße eines kleinen Wintersportortes, durch das Schwerlastverkehr mit 50 km/h über mangelhaft eingebaute Kanaldeckel donnerte, während der Bürgermeister eine Aversion gegen einige Bürger in diesem Stadtteil hat. Trotz eines sehr rührigen Gastwirtes weigert er sich bis heute, die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Macht ist alles! Immerhin sind inzwischen die Kanaldeckel saniert. Es ist ja nur eine Touristen-Hochburg im Rothaargebirge mit Skilift, Loipen und Wanderwegen für den Sommer.
Wenn Sie also Bauträger sind oder potentieller Eigentümer, dann lassen Sie die Finger von einer Wohnungseigentumsanlage an einer Durchgangsstraße! Schlimm ist nicht der hörbare Lärm. Dafür gibt es modernste Dreifachverglasung. Außerdem können Sie schreien, bis Sie heiser sind, wenn Sie mit Ihrem Nachbarn über die Balkonbrüstung plaudern.
Was mich belastet hat, war der spürbare Infraschall, der auch als Kriegswaffe eingesetzt werden kann, was nach dem deutschen Waffenrecht verboten ist. Siehe auch Report der 'Landmine Action' aus 2001, Seite 53. Mein Schreibtisch stand auf Straßenhöhe fünf Meter vom Straßenrand entfernt. Beim Vorbeifahren eines Schwerlastfahrzeuges verformte sich das Bild in der Kathodenstrahlröhre, die ich damals noch als Computermonitor benutzte. Die Druckwellen spürte ich körperlich. Sie sind unhörbar.
Warum wir dort wohnten? Es ist das Elternhaus meiner damaligen Lebenspartnerin. Das Haus haben wir leergeräumt und das Grundstück entrümpelt. Anschließend wurde das Haus verkauft. Jetzt weiß ich, warum ich Lärm schon immer gehaßt habe.
Hans Kolpak
Eigentum & Bauen

© h.koppdelaney
Tags: Lärm Lärmschutz Eigentumswohnung Geschwindigkeitsbegrenzung
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