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In der Diskussion über Qualität und Qualitätsmanagement haben sich verschiedene Thesen herausgebildet, von denen zumindest eine hier zutrifft:

Qualität ist das, was bleibt, wenn der Preis schon lange vergessen ist.

Oder ein Mangel bleibt, auch wenn man vergessen hat, dass man dafür Geld gespart hat.

Daher lautet meine empfehlung:

Stimmen Sie keinem Preisnachlass zu, auch wenn er (selten genug) einmal in richtiger Höhe gewährt werden würde.

Verlangen Sie die vereinbarte Qualität und die Einhaltung der Toleranzen und dies ohne Wenn und Aber.

Geben Sie auf keinen Fall nach, auch wenn der Auftragnehmer begründet, dass es im aus Kostengründen nicht zumutbar wäre, einen Mangel zu beseitigen.

Wäre das Unternehmen seinen Pflichten und dazu gehört auch eine rechtzeitige Kontrolle, dann hätte der Mangel meist noch zu vertretbaren Kosten beseitigt werden können.

Lassen Sie sich in der Abnahme nicht überfahren:

Mir hat einmal ein Bauleiter, als ich eine Verwandte bei der Abnahme begleitete, gedroht: Wenn Sie dies als Mangel bezeichnen und den beseitigt haben wollen, dann lasse ich dies durch einen Gutachter überprüfen und die Bauherrin hat die Kosten zu tragen.

Dem sah ich gelassen entgegen, denn dass sein Chef so einen Blödsinn nicht machen würde, war mir klar, meine Verwandte wäre allein wohl eingeknickt.


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