Nach den Fernsehberichten über Darlehensverkäufe und den möglichen Folgen für den Immobilienbesitzer, der sein Darlehen mit einer grundschuld abgesichert hat, gibt es zu dieser Thematik eine Pressemitteilung aus dem Justizministerium.
Allerdings habe ich damit so meine Interpretationsprobleme, zunächst wird ausführlich dargelegt, dass es bei einer ordnungsmäßen Bedienung der Kredite überhaupt keine Gefahr gibt und dann wird ebenfalls dargelegt, wie diese doch schon vorhandene Sicherheit noch erhöht werden soll.
Wenn doch derzeit schon alles sicher ist, warum muss die Politik dann überhaupt noch aktiv werden? Wenn aber derzeit nicht alles so sicher ist, warum dann diese beruhigenden Ausführungen.
Und last not least, bei vielen Gesetzen in den vergangenen Jahren mussten wir feststellen, dass eine gute Absicht durch eine ungeschickte Ausführung ins Gegenteil verkehrt wurde.
Hoffen wir, dass dies hier nicht der Fall sein wird und es wirklich in Zukunft besser um die Sicherheit der Darlehensnehmer gestellt sein wird.
Das Justizministerium hat sich jetzt dazu geäußert:
http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?r=310864&sid=&aktion=jour_pm
Da steht immerhin schon mal, welche Gegenklagen usw. möglich sind. Ansonsten sollte man wohl prüfen, ob man die Grundschuld nicht auch im Grundbuch reduzieren lässt, sobald man einen guten Teil abgetragen hat.