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Obwohl Käufer und Neumieter von älteren Wohnungen ab dem 1.7.08 den Energieausweis verlangen können, gibt es immer noch erhebliche Unsicherheiten, die in einem Presseartikel aufgelistet werden.

Hier eine kurze Einführung

1. Der freiwillige dena-Energiepass ist nicht identisch mit dem Energieausweis nach der EnEV2007
2. Die EnEV gilt seit dem 1.10.2007, unabhängig von der Einführung des Energieausweises
3. Nicht alle Vermieter und Verkäufer müssen den Energieausweis vorlegen, dies gilt z.B. für Wohnungen in (sanierten) Baudenkmale
4. Der Energieausweis sagt nichts über die zukünftigen Energiekosten aus
5. Nicht nur und nicht alle Energieberater können den Energieausweis ausstellen
6. In der Regel sollte eine Energieausweis auch Hinweise zur Sanierung enthalten.

Genaueres können Sie hier nachlesen.


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2 comments until now

  1. Wissenswertes mit Quellenangaben und einer Hilfe, Energieberater zu finden, habe ich auf http://en-ev.org zusammengetragen.

    Hans Kolpak
    Jura-Weblog.de

  2. Danke für den Hinweis

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