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Das Bundesbauministerium hat eine PDF-Datei mit den Mindestanforderungen für Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser ins Internet gestellt.

Hier können Sie dann feststellen, ob Ihr Hausanbieter alle notwendigen Angaben in seiner Leistungsbeschreibung gemacht hat oder wo Sie ggf. noch nachfassen müssen.

Doch lassen Sie sich nicht mit mündlichen Aussagen abspeisen, schon gar nicht, wenn Sie nur vom Verkäufer kommen, denn letztlich müssen Sie ggf. beweisen können, dass Ihnen weitergehende Zusagen gemacht wurden.

Dies ist eigentlich nur möglich, wenn alle Vereinbarungen in die Leistungsbeschreibung aufgenommen wurden und damit Vertragsbestandteil geworden sind und im vereinbarten gesamtpreis enthalten sind.


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