Mobilfunkwellen und das Finanzamt

Über die Gefährlichkeit von Mobilfunkwellen, insbesondere in der Nähe eines entsprechenden Sendemasts herrscht noch keine Klarheit, ganz im Gegenteil, es herrscht ein Streit zwischen den verschiedenen Lagern.

Nun hatte das Finanzgericht in Rheinland-Pfalz über die steuerliche Betrachtung von Schutzmaßnahmen gegen diese Abstrahlung zu entscheiden und hat sich der vorherrschenden Meinung angeschlossen, dass Schädigungen nicht nachweisbar seien und dass deshalb die Kosten für entsprechende Schutzmaßnahmen nicht als außerordentliche Belastung absetzbar seien.

Den gesamten Vorgang können Sie hier nachlesen.

Aber, mal ganz abgesehen, von der zu erwartenden richterlichen Entscheidung, die wohl auch in weiteren Instanzen bestand haben dürfte, mich würde viel mehr interessieren, welche Messungen durchgeführt wurden und welche Abschirmmaßnahmen im Wert von fast 40 000 € durchgeführt wurden.

Leider ist dazu nichts gesagt.


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