
Im LBS Infodienst Recht und Steuern wird auf ein Urteil des OLG Köln verwiesen, in dem ein Hauseigentümer Schadensersatz zugesprochen bekommen hat, weil noch 10 Monaten nach einer Parkettversiegelung vom Gutachter immer noch erhebliche Geruchsbelästigungen festgestellt hat.
Wie der Schadensersatzbetrag von etwas mehr als 3000 Euro zustande gekommen ist, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Aber wenn man sich vorstellt, dass man fast ein Jahr in einer solchen Wohnung vegetieren muss, denn von Leben kann man ja wohl nicht mehr reden, dann ist der Betrag einfach lächerlich gering.
Von dem Ärger und dem Aufwand einer erneuten Versiegelung gar nicht zu reden und auch nicht von den langfristig vielleicht erst wirksam werdenden gesundheitlichen Schäden.
Doch wie kann man sich dagegen schützen?
Natürlich hilft mitunter eine sorgfältige Auswahl der ausführenden Firmen, bei Billigheimern ist die Gefahr sicher größer als bei renommierteren Firmen, aber auch das ist nicht immer eine Gewähr.
Denn beim Lesen dieses Falls bin ich an einen ähnlichen, aber nicht so schlimmen Fall im eigenen Haus erinnert worden.
Wir hatten uns vor einigen Jahren ein gar nicht so billiges Vollholzschlafzimmer von einem Bio-Schreiner machen lassen und dieser hat die Schubladen mit irgendeiner biologischen Flüssigkeit eingelassen und als wir nach einigen Monate dort Wäsche gelagert haben, hat diese einen muffligen Geschmack angenommen.
Aber wahrscheinlich hätte der Mangel eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht gerechtfertigt und so haben wir darauf verzichtet und die Schubladen auf eigene Rechnung ausgetauscht, na ja, einen kleineren abzug hatten wir schon getätigt.
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