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Muss man das verstehen?

abgelegt im Archiv Baurecht und Urteile am 27.08.07

Muss man das verstehen?
Ich zumindest verstehe dieses Urteil des Bundesfinanzhofs nicht so ganz, das ich dem LBS-Newsletter "Recht und Steuern" entnehme.

Da gibt es einen Wohnungseigentümer, der seine Wohnung vermietet hat und an die eigentümergemeinschaft über den Verwalter die so genannte Instandhaltungsrücklage bezahlt.

Das Geld ist also für ihn weg, folgerichtig - so hätte ich es auch gemacht -, hat er diese Ausgaben als Werbeausgaben in seiner Steuererklärung berücksichtigt.

Doch das Finanzamt spielte nicht mit, das hätte mich noch nicht gewundert, dann mitunter entscheiden Sachbearbeiter dort ziemlich eigenwillig.

Aber der Eigentümer ging bis zum Bundesfinanzgericht, das dem Finanzamt sogar Recht gab, erst wenn das Geld für eine konkrete Instandhaltungsmaßnahme ausgegeben sei, könne an Werbekosten gedacht werden.

Aha, kann ich da nur sagen.



Permalink: Muss man das verstehen?

Tags: Instandhaltungsrücklage  LBS  Finanzamt  Werbekosten 

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