
Immer wieder kommt es zu Unklarheiten, was eigentlich eine vom Auftragnehmer unentgeltlich zu erbringende Nebenleistung ist und was eine vom Auftraggeber zu bezahlende besondere Leistung ist.
Dies ist in den einzelnen Gewerkenormen allerdings ziemlich genau beschrieben, zumindest die Nebenleistungen.
Im Einzelfall muss man in der entsprechenden DIN nachschauen, als Beispiel möchte ich mal in Auszügen auflisten, was in der DIN 18299 – Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten aller Art.
Zu den Nebenleistungen zählen, wenn im Leistungsverzeichnis nichts anderes beschrieben ist, u.a.:
• Einrichten und Räumen der Baustelle
• Vorhalten der Baustelleneinrichtung
• Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten einschließlich des Vorhaltens der Messgeräte
• Schutz und Sicherheitsmaßnahmen
• Beleuchten, Beheizen und Reinigen der Aufenthalts- und Sanitärräumen der Beschäftigten des AN
• Heranbringen von Wasser und Energie von den vom AG zur Verfügung gestellten Anschlussstellen zu den Verwendungsstellen
• Sichern gegen (übliches) Niederschlagswasser
• abfallentsorgung aus dem Bereich des AN und Beseitigen von Verunreinigen.
Besondere Leistungen sind z.B.:
• Beaufsichtigen von Leistungen anderer Unternehmen
• Sicherungsmaßnahmen zur Unfallverhütung für andere Unternehmen
• Besondere Schutzmaßnahmen gegen Witterungseinflüsse, Hochwasser und Grundwasser
• Beseitigung von Hindernissen
• Sichern von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Grenzsteinen usw
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