Bei Xing, früher Openbc, dem Busisnessportal mit den interessanten Gruppen und Foren finde ich immer wieder interessante Hinweise, so wie hier.

Die neue Förderrichtlinie für Investitionen in erneuerbare Energien wird voraussichtlich Mitte Januar in Kraft treten.

Dadurch werden folgende Basisvergütungen in Form von Zuschüsse gewährt:

- Solarkollektor zur Warmwasserbereitung: 40 Euro/m² jedoch mindestens 275 Euro je Anlage
- Solarkollektoranlage zur Heizungsunterstützung: 70 Euro/m²
- Pellet-Heizkessel, Pelletöfen und Kombinationskessel Pellets-Scheitholz bis 100 kW mit mindestens 90% Kesselwirkungsgrad: 24 Euro/kW Nennwärmeleistung, jedoch mindestens 1000 Euro
- Hackschnitzelanlagen: pauschal 500 Euro je Anlage
- Scheitholzvergaserkessel: pauschal 750 Euro je Anlage

Weiterhin sehr Wichtig:

Ein Förderantrag der beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle im Jahre 2006 wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel abgelehnt wurde, kann einen erneuten antrag bis zum 31. Juli 2007 stellen. In diesem Fall richtet sich der Investitionskostenzuschuss nach der alten Förderrichtlinie vom 12. Juni 2006. Zugelassen ist die erneute Antragsstellung auch für die Antragsteller, die ohne den Ablehnungsbescheid des BAFA abzuwarten, bereits mit der Investition begonnen hatten.

Für Fragen und weitere Informationen über die neuen Förderrichtlinien stehe ich Ihnen immer sehr gerne zur Verfügung.

Horst Irmler, MBA, Dipl.-Ing., Geschäftsführer

A&I GmbH, Architekten und Ingenieure, 47506 Neukirchen-Vluyn

Ob die Zuschüsse wirklich ausreichen, glaube ich zwar nicht, aber sie können die Wirtschaftlichkeitsberechnung durchaus positiv beeinflussen.


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