Neues mieterfreundliches BGH-Urteil

Clevere Vermieter haben versucht, aufgrund der BGH-Urteile zu unwirksamen Klauseln bei den Schönheitsreparaturen eine entsprechende Mieterhöhung durchzusetzen, was Ihnen auf unterster Gerichtsebene auch gelang, doch der BGH ist anderer Auffassung wie aus dem heutigen Urteil hervorgeht.

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde.

Ein Vermieter forderte einen Zuschlag, der monatlich 71 Cent pro Quadratmeter über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen sollte, weil er wegen einer ungültigen Klausel selbst für Schönheitsreparaturen verantwortlich war.

Diese Erhöhung akzeptierte der Mieter nicht, das Amtsgericht entschied zugunsten des Vermieters, das landgericht billigte dem Vermieter wenigstens noch 20 Cent zu.

Der BGH dagegen lehnte eine Anhebung ab über die ortsübliche Vergleichsmiete ab – die gesetzliche Grenze für Mieterhöhungen. Denn der Mietspiegel orientiere sich an den Marktverhältnissen, während durch eine Mieterhöhung als Ausgleich für den Renovierungsaufwand ein zusätzlicher Kostenfaktor herangezogen würde – unabhängig davon, ob die Kosten am Markt durchsetzbar wären. Das widerspreche dem geltenden System der Vergleichsmiete, sagte der Senatsvorsitzende Wolfgang Ball bei der Urteilsverkündung.


Trackback

no comment until now

Add your comment now

Impressum