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In der Südwestpresse lese ich heute unter dem Titel "Die Mehrheit hat das Sagen", hier der Inhalt kurz zusammengefasst:

Voraussichtlich am 1. Juni treten die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen des Wohneigentumsgesetzes in Kraft.

Hier die wichtigsten Änderungen:

Das Mehrheitsrecht wird gestärkt, auch in Fällen, in denen bisher Einstimmigkeit lauf Gesetz oder Teilungserklärung vorgeschrieben war, kann jetzt die Mehrheit entscheiden, z.B. bei der Verteilung der Verwalter- und betriebskosten oder bei Renovierungen.

Die Haftung des einzelnen Wohnungseigentümers für Schulden der Eigentümergemeinschaft wird nach außen auf den Miteigentumsanteil begrenzt.

Bei Hausgeldschulden eines Eigentümers erhält die Eigentümergemeinschaft einen begrenzten Vorrang.

Wichtig für Käufer ist die Verbesserung der Informationspflicht, da der Verwalter eine Beschluß-Sammlung anlegen muss.

Kommt es zum Rechtsstreit gilt zukünftig die Zivilprozessordnung.


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