9.November.2007

Ein Notar muss bei der Beurkundung eines Kaufvertrages für eine Immobilie auf die Risiken des Bauträgervertrags hinweisen und alle Vertragsparteien entsprechend beraten.
Tut er das nicht, kann er schadensersatzpflichtig werden, wie das Oberlandesgericht in einem konkreten Fall festgestellt hat.
Hier sollte der Verkäufer die erschließungskosten für das Hausgrundstück übernehmen, doch der Verkäufer wurde zahlungsunfähig, ehe er diese Kosten bezahlt hatte.
Daraufhin sollte nach Ansicht der Gemeinde der Käufer zahlen.
Der Käufer warf dem Notar falsche Beratung vor, und die Richter gaben ihm Recht.
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