10.März.2008

Wieder hat ein höheres Gericht entschieden, dass die Abtretung eines Darlehensportfolios an einen Aufkäufer rechtens ist.
Ein Kläger hatte versucht, das Geschäftsprinzip von Kreditaufkäufern in Frage zu stellen und hatte dies in der Ã-ffentlichkeit als Grundsatzverfahren bezeichnet.
Doch diesem Ansinnen ist das OLG münchen in seiner kürzlich getroffenen Entscheidung nicht nachgekommen, sondern hat in dem vorliegenden Fall den wirksamen Rechtsübergang der Darlehensforderung bestätigt
Hier können Sie Näheres dazu nachlesen, damit Sie sich nicht von anderen Interpretationen, die es zu diesem Urteil gibt, nicht in die Irre führen lassen.
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