
Um zu erfahren, wo Bauherren manchmal der Schuh drückt, lese ich in einigen Bauforen mit und gebe auch manchmal meinen Senf dazu.
Allerdings wundere ich mich über manche aufgetretenen Probleme, deren Ursachen oftmals im Vernachlässigen von Selbstverständlichkeiten liegt, so denke ich zumindest immer, aber scheinbar ist manches mir Selbstverständliche dem Laien, auch wenn er Bauherr ist, doch nicht selbstverständlich.
In dem Fall, der mich zu diesem Post veranlasst, berichtet ein Bauherr, dass er ein Angebote über zwei verschiedene Garagengrößen hatte und er erteilte mündlich den Auftrag für die größere Garage zum höheren Preis. Soweit so gut, doch als die Garage fertiggebaut war und er sie nutzen wollte, also nach der Abnahme stellte er fest, dass er nur die kleinere Version erhalten hatte.
Hier hatte der Bauherr wohl alle Usancen vergessen, also nochmals in Kürze.
Leistungen werden immer schriftlich und eineindeutig bestellt.
Für alle Leistungen müssen die entsprechenden Pläne dem Bauherrn vorgelegt werden und dieser hat die Richtigkeit zu überprüfen.
Es ist während der Ausführung zu prüfen, ob die richtigen Pläne verwendet werden und vor bzw. bei der Abnahme ist nochmals zu prüfen, ob alles richtig gebaut wurde.
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