Wie immer bin ich auch im neuesten Newsletter des ibr-online.de wieder fündig geworden und möchte Sie auf ein ziemlich wichtiges Gerichtsurteil bezüglich einer erhöhten Überwachungs- und Sorgfaltspflicht von Architekten und Ingenieuren bei der Modernisierung von Modernisierungsmaßnahmen bei einem altbau.

Im vorliegenden Fall hat der Architekt vor Ausführung der Sanierungsarbeiten nicht bemerkt, dass das Holz teilweise vom Schwamm befallen war.

Dies hätte er aber laut Gutachter erkennen müssen. Jetzt muss der Architekt die Kosten übernehmen, die durch die nachträgliche Mängelbeseitigung entstanden ist.

Das Urteil können Sie hier nachlesen.

Ich bin übrigens ziemlich sicher, dass diese Sorgfaltspflicht auch bei einem Komplettanbieter greift.


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