Prüfungen der Heizöllagerung
abgelegt im Archiv Energie fürs Haus am 06.04.08

Wenn Ihr Öltank mehr als 1000 l Fassungsvermögen hat, muss er vor Inbetriebnahme und danach alle 5 Jahre überprüft werden, außerdem bei Stilllegung und bei wesentlichen Änderungen.
Der Betreiber der Heizungsanlage ist für die Durchführung der Prüfungen verantwortlich.
Bei unterirdischen Anlagen jeder Größe ist die prüfung durch einen zugelassenen Sachverständigen notwendig, bei oberirdischen Anlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern und einem Fassungsvermögen bis 10 000 l ist dies nicht erforderlich (die Vorschriften in den einzelnen Bundesländern können abweichen, allerdings sollte die Prüfung durch einen qualifizierten Fachbetrieb erfolgen.
Bei notwendigen Veränderungen oder Reparaturen sollten die Betreiber älterer Anlagen beachten, dass in der Vergangenheit die Tankanlagen häufig überdimensioniert wurden.

Permalink: Prüfungen der Heizöllagerung
Tags: Heizöllagerung Öltank Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus unterirdisch oberirdisch
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