Preisgrundlagen

Bevor wir uns der Bedeutung des Preises für die Auftragserteilung nähern, müssen wir zuerst klären, welche Grundlagen für die Preisfindung verantwortlich sind.

Entscheidend für den Preis eines Hauses oder einer handwerklichen Teilleistung, also eines Gewerks, sind in erster Linie die Planunterlagen und die Bau- oder Leistungsbeschreibung.

Die Pläne geben insbesondere die Abmessungen des Gebäudes, der Wände, Decken, Balkone, Fenster und Türe an. Aus dem Plan lassen sich die Massen für die Leistungsbeschreibung errechnen.

Die Genauigkeit der Massen nimmt logischerweise zu, je detaillierte ein Plan ist, also ob es sich um eine grobe Planskizze, einen Entwurfsplan oder einen Ausführungs- oder Werkplan.

Bei einer konventionellen Vergabe ist meist der Entwurfs- oder Genehmigungsplan die Grundlage, im SF-Bau kann es sich auch um eine etwas detailliertere Bauskizze oder ein Plan im Maßstab 1:200 oder 1:500 handeln.

Die Pläne zeigen weiter, ob es sich um einfache Flächen und Wände handelt oder ob das Ganze doch ziemlich verwinkelt ist. Je einfacher die Flächen sind, umso preisgünstiger lassen sie sich fertigen. Schiefwinklige Wandanschlüsse oder Rundmauerwerk verteuern die Angelegenheit.

Bei der Leistungsbeschreibung gibt es zwei grundverschiedene Ausführungen und natürlich auch Kombinationen aus diesen Ausführungen, nämlich das Leistungsverzeichnis und die funktionale Leistungsbeschreibung.

Dabei werden hier vor allem Materialien, Qualitäten und Techniken beschrieben.

Bei Gewerkausschreibungen wird ein Leistungsverzeichnis erstellt, d.h. in Einzelpositionen werden die Leistungen, wie z.B. Außenmauerwerk mit angabe der Steinart und der Baudicke und für jede Position wird die voraussichtliche Menge angegeben.

Ganz anders sieht es, wenn z.B. bei Schlüsselfertigbau oder auch bei einzelnen Gewerken, eine so genannte funktionale Leistungsbeschreibung erstellt wird.

Hier werden i.d.R. keine Massen angegeben, die muss sich der Bieter selbst ermitteln, sondern nur beschrieben, welche Funktion die Außenwand oder die Heizung haben sollte.

Es wird z.B. formuliert. "Ausführung einer massiven Außenwand, die die Forderungen der Wärmeschutzverordnung erfüllen."

Die genaue Ausführung wird kann dann meist vom Bieter festgelegt werden.


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