
Wenn Sie einen Zahlungsplan vereinbart haben, dann ist die Rechnungsprüfung relativ einfach.
Sie müssen zunächst schauen, ob die vereinbarten Leistungen durch den Auftragnehmer vollständig und ohne größere Mängel erbracht worden sind oder mit anderen Worten, ob das vereinbarte Ereignis, das zur Stellung einer Abschlagsforderung berechtigt, eingetreten ist.
Sind Mängel vorhanden, können Sie einen entsprechenden Einbehalt machen.
Dann müssen Sie prüfen, ob die Höhe der Abschlagsrechnung korrekt ermittelt wurde, hier kann es durchaus zu unterschiedlichen Auffassungen kommen, z.B. wenn sich durch Änderungen und Nachträge der Vertragspreis geändert hat.
Ist im Zahlungsplan eine bestimmte Summe festgelegt, so ändert sich diese durch Nachträge nicht, es sei denn, dies ist in der Nachtragsvereinbarung besonders geregelt worden.
Ist eine Prozentzahl vom Vertragspreis genannt, muss geprüft werden, ob es sich um die Vertragssumme beim Abschluss handelt oder um die jeweils gültige Vertragssumme zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung, also unter Berücksichtigung von vertraglich fixierten Nachträgen.
Haben Sie z.B. einen prozentualen abzug auf den Vertragspreis vereinbart, dann muss dieser natürlich auch bei jeder Abschlagsrechnung berücksichtigt werden.
Haben Sie Skonti vereinbart, können Sie die entsprechenden Prozente in Abzug bringen, falls Sie innerhalb der vereinbarten Frist bezahlen.
no comment until now