Rechtsanspruch auf Lastenzuschuss auch bei Vermögen
abgelegt im Archiv Förderprogramme am 03.08.09

© CBP MünchenDer Lastenzuschuß für Immobilieneigentümer ist das Pendant zum Wohngeld für Mieter. Der Rechtsanspruch wird aus dem Wohngeldgesetz abgeleitet. Er wird oft übersehen, weil die meisten Bundesbürger oberhalb der Bemessungsgrenzen wirtschaften und nicht daran denken, einen Antrag zu stellen, falls es vorübergehend zu einem finanziellen Engpaß gekommen ist.
Die Rheinische Post meldet am 3. August: "Im Schnitt zahlten die Wohngeldämter 2007 pro Monat 117 Euro für Empfänger des Lastenzuschusses aus." Erst wenn das verwertbare Vermögen 60 000 Euro für das erste und 30 000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied übersteigt, wir der Zuschuß versagt. Diese großzügige Regelung steht im Kontrast zu anderen Zahlungen, wo Betroffene gezwungen sind, ihr Vermögen anzugreifen.
Hans Kolpak
Eigentum & Bauen

© CBP München
Tags: Lastenzuschuss Wohngeldgesetz
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