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Regeln der Technik

abgelegt im Archiv Glossar am 16.01.07

Regeln der Technik
Jedes ausführende Unternehmen ist gehalten, seine Leistungen nach den Regeln der Technik zu erbringen.

Dies bedeutet, dass Bauverfahren und Bautechniken angewendet und Bauprodukte verwendet werden, die wissenschaftlich anerkannt sind und sich in der Praxis bewährt haben.

Dies lässt mitunter einen erheblichen Spielraum, der immer wieder zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen Bauherr und auftragnehmer führt.

Denn die in VOB/C definierten Normen und Vorschriften entsprechen leider nicht immer den Regeln der Technik, vor allem, wenn die Herausgabe der Normen schon einige Zeit zurückliegt und es auf dem jeweiligen Gebiet zu weitgreifenden Fortschritten gekommen ist.

Mitunter ist zur Klärung der Frage nach der Einhaltung der Regeln der Technik vor Gericht die Auffassung eines Gutachters entscheidend, mitunter greifen die Gerichte aber auch auf (noch nicht so veraltete) Normen zurück.

Innovationen entsprechen nach der obigen Definition nicht den Regeln der Technik, sie sind vielleicht Stand der Wissenschaft.

Ein Unternehmer, der ein neues Produkt oder ein neues Verfahren anwenden will, sollte dies dem Bauherrn vorher mitteilen.

Der Bauherr muss entscheiden können, ob er Versuchskaninchen spielen will oder nicht



Permalink: Regeln der Technik

Tags: Normen  Gericht  Gutachten  Innovationen  Versuchskaninchen 

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