Schäden beim Umzug
abgelegt im Archiv Baurecht und Urteile am 13.08.07
Schäden beim Umzug
Wer in sein neues Haus oder in eine andere Wohnung umzieht, hat immer das Problem, seinen Hausrat unversehrt von der alten in die neue Wohnung zu bringen.
Wer Geld sparen will oder muss, macht es selbst und lässt sich von Freunden und Verwandten helfen.
Wer wenig Zeit hat und den Umzug professionell abwickeln will, beauftragt eine Spedition mit der durchführung.
Doch wer haftet, wenn etwas passiert und zwar aus Fahrlässigkeit. Wer bezahlt oder bleibt der Eigentümer auf seinem Schaden sitzen.
Die LBS hat in ihrem neuesten Rechts-Newsletter einige interessante Urteile zusammengestellt, deren Lektüre ich Ihnen dringend ans Herz legen möchte, damit auch der letzte Schritt zum Wohnen im Traumhaus klappt.

Permalink: Schäden beim Umzug
Tags: Umzug Helfer Schadensersatz Urteile LBS
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Kommentar von:
Selda Yildirim
(07.10.08 5:22 Uhr)
Mir ist der LCD Fernseher und die Stereoanlage beim Umzug kaputtgegangen. Leider hatte ich eine Billigfirma beauftragt ohne Versicherung. Hätt mal Infos über die Umzug Börse vorher lesen sollen.
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