6.September.2007
Vor einigen Tagen habe ich über das BGH Urteil zu den ungültigen Klauseln bzw. Schönheitsreparaturen berichtet, das für die Mieter günstig ausgefallen ist.
Doch in einer Pressemitteilung weist immowelt.de daraufhin, dass das OLG karlsruhe entschieden hat, dass genau die Vermieter, die entsprechende Klauseln verwendet haben, deshalb höhere Mieten verlangen können, da sie die Kosten für die Schönheitsreparaturen umlegen dürften.
Allerdings ist beim BGH eine Revision anhängig und dessen Entscheidung steht noch aus
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