
Bei einem Mangel müssen Sie bei einer schlüsselfertigen Vergabe nicht klären oder klären lassen, welcher Handwerker für den Fehler an einer Schnittstelle zwischen zwei Gewerken verantwortlich ist, denn das kann mitunter aufwändig und teuer werden.
So bemängelte ein Kunde bei seinem bauleitenden Architekten, dass sein Fliesenboden beim Betreten an ein oder zwei Stellen quietschende Geräusche von sich gäbe und das könne doch wohl nicht sein.
Nach längerem Hin und Her wurde schließlich ein Sachverständiger eingeschaltet, der aber zunächst nicht sagen konnte, was die Ursache war, Unregelmäßigkeiten beim schwimmenden Estrich mit der Fußbodenheizung oder unsaubere Arbeit beim Fliesenlegen, bei der Mörtel eine Verbindung des schwimmenden Estrich mit den Wänden hergestellt hat.
Der Gutachter schlug vor, den Fliesenboden an einigen Stellen zu entfernen, um ein genaueres Urteil abgeben und den Verantwortlichen benennen zu können.
Da der Fliesenleger in der Zwischenzeit Insolvenz angemeldet hatte, war dem Bauherrn dieses Risiko zu groß und als der Heizungsbauer, der auch den Einbau des Estrichs im Auftrag hatte, zu einer Verlängerung der Gewährleistungszeit bereit war, nahm der bauherr diesen Mangel in Kauf.
Bei einer schlüsselfertigen Vergabe wäre alles viel einfacher gewesen, der Bauherr hätte den Mangel gemeldet und auf Beseitigung bestanden und der SF-Bauer hätte den Schaden beseitigen müssen.
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