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Schnee, die weiße Pracht erfreut die Skifahrer und Winterwanderer, aber die Autofahrer und die Hausbesitzer finden das nicht immer so toll.

Denn Grundstückeigentümer müssen die Verkehrswege bei jeder Witterung sicher benutzbar halten, dies bedeutet das Räumen der Gehwege und auch Fußwege (hiervon kann ich leider ein Lied singen) und natürlich auch das Streuen, wenn sich der Schnee in Eis verwandelt hat.

eigentlich sind Gehwege öffentliche Flächen, aber die Gemeinden haben i.d. Regel die Verkehrssicherungspflicht an die angrenzenden Grundstückeigentümer übertragen, wobei es durchaus unterschiedliche Regelungen gibt, z.B. ab und bis wann geräumt werden muss.

Ich muss spätestens um 7 Uhr meiner Räumpflicht nachgekommen sein und erst nach 20 Uhr muss ich mich nicht mehr unbedingt ums Schneeschippen kümmern.

Fußgänger müssen auch mindestens einen 80 cm breiten Weg vorfinden.

Bei starkem Schneefall darf man eigentlich warten, bis er nachgelassen hat, aber dann müssen Sie umgehend aktiv werden.

Ich schippe allerdings auch bei Schneefall, denn wenn man wartet, dann kann das Schippen ziemlich anstrengend werden.


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