
Bauen ist nicht gerade billig, ganz gleich, ob es sich um einen Neubau, einen Umbau, eine Sanierung oder nur um kleinere Reparatur- und Verschönerungsarbeiten handelt.
Daher versuchen Bauherren und Auftraggeber verständlicherweise die Leistungen möglichst billig zu erhalten und Nachbarschafts- oder Verwandtenhilfe kann eine legale Möglichkeit dazu sein, doch die Grenze zur Schwarzarbeit wird leicht überschritten und dann kann es teuer werden.
Nach der BG Bau beginnt Schwarzarbeit, wenn die Hilfeleistung auf Gewinn ausgerichtet ist, z.B. wenn ein Handwerker über einen längeren Zeitraum im oder am Haus arbeitet und dafür Geld vom Bauherrn oder Hausbesitzer erhält.
Natürlich darf ein Verwandter oder Nachbar mal beim Streichen der Wände oder beim Verlegen von Balkonplatten helfen.
Beschäftigt ein Bauherr jemand schwarz und dies wird festgestellt, drohen sowohl dem Auftraggeber als auch dem Schwarzarbeiter hohe Bußgelder, es kann auch sein, dass Nachforderungen der BG Bau oder andere Leistungen fällig werden.
Und die Kontrollen durch die berufsgenossenschaft oder die Hauptzollämter werden immer mehr, die Chancen, dass Schwarzarbeit unbemerkt bleibt, sinken.
Über die weiteren Risiken bei der Schwarzarbeit informiere ich Sie demnächst
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