
Was Sie tun können, damit Sie auch die vereinbarte und gewünschte Qualität erhalten, habe ich in meinem Ratgeber "Kein Ärger mehr beim Häuslesbau" wie folgt beschrieben.
1. Während der Bauzeit
Wenn Sie detailliert vereinbart haben, welche Leistungen in welchem Qualitätsstandard erbracht werden sollen. dann haben Sie schon eine wichtige Vorarbeit geleistet.
Aber ganz gleich, ob es sich um ein einfaches und preisgünstiges Haus oder eine exklusive Villa handelt:
Ihr Auftragnehmer hat Qualität, nämlich eine mängelfreie, termingetreue Ausführung zum vereinbarten Preis zu liefern, denn
Qualität ist die Erfüllung der (vereinbarten) Anforderungen des Kunden.
Nehmen Sie an der Entwicklung Ihres Hauses teil, besichtigen Sie in regelmäßigen Abständen die Baustelle, auch gemeinsam mit dem Bauleiter Ihres Auftragnehmers.
Kontrollieren Sie die Einhaltung der vereinbarten Qualität, monieren Sie umgehend alle Auffälligkeiten, zunächst im Gespräch und wenn es zu keiner Klärung oder Beseitigung kommt, dann machen Sie das Ganze schriftlich und verlangen die sofortige Mängelbeseitigung.
Denn oftmals ist ein Mangel problemlos während der ausführung des Gewerks zu beseitigen, später kann er meist nur mit viel Ärger und hohem Aufwand beseitigt werden.
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