4.Januar.2008

Da Abnahmen wichtige Daten für den Abschluss von Bauarbeiten darstellen und in manchen Bereichen unerlässlich sind, sollte vereinbart werden, welche Abnahmen durchgeführt werden müssen und sollen, wer für die Vorbereitung und Durchführung verantwortlich ist und welche Unterlagen darüber dem Bauherrn zur Verfügung gestellt werden müssen.
Neben der eigentlichen Abnahme zwischen dem Bauherrn als Auftraggeber und seinem oder seinen Auftragnehmern sind dies insbesondere das Protokoll der bauaufsichtlichen Gebrauchsabnahme und das Schornsteinfegerabnahmeprotokoll.
Sind evtl. Mängel vorhanden, sind diese von den Auftragnehmern in angemessener frist zu beseitigen und falls erforderlich, ist die Abnahme zu wiederholen.
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