Meist besteht der eingang nicht nur aus einer Tür sondern einer Türanlage mit einem mehr oder weniger breiten Seitenteil.
Daher ist das Material der für den Rahmen, den Türflügel und das Seitenteil anzugeben, also z,B. Holz, Kunststoff, Aluminium oder Metall, thermisch getrennt.
Die Behandlung der Oberfläche ist anzugeben: lasiert, lackiert, foliert oder eloxiert.
Für die Füllung kommt insbesondere auch Glas in Betracht, die Glasart z.B. Dekoglas, isolierverglast.
Eine besondere Bedeutung kommt auch dem Schloss und dem Einbruchsschutz zu. Sind gleich schliessende Zylinder auch an anderen Türen vorgesehen, ist dies entsprechend zu vereinbaren.
Die Qualität der Drückergarnitur ist ebenso wie eine evtl. Griffplatte zu definieren.
Sind die genauen Maße aus dem Vertragsplan nicht ersichtlich, müssen die lichten Maße angegeben werden, insbesondere auch die Breite des Türflügels.
Hier ist auch die Kelleraußentür zu beschreiben, falls eine eingebaut werden soll.
Ist die Garage ins Haus integriert, sollte das Garagentor entsprechend beschrieben werden.
Das Bild zeigt die Thesentür der Schlosskirche in der Lutherstadt Wittenberg
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