Bei Balkonen und Loggien muss die Art der Konstruktion eindeutig definiert sein, z.B. auskragend, freitragend oder auf Stützen. Vor allem bei auskragenden Elementen ist auf eine thermische Trennung zu achten, damit keine Wärmebrücken entstehen.

Dabei ist sowohl das Material der Tragkonstruktion, Beton, Holz oder Stahl beschrieben werden und deren Endbehandlung.

Dies gilt auch für die ausführung des Bodenbelags, z.B. witterungsfeste Fliesen, Holz, Kunststein, Kunstrasen usw.

Die Abdichtung zum Haus bzw. zu darunter liegenden Räumen ist explizit darzustellen, ebenso die Entwässerung, also Art der Dachrinne und des Fallrohres oder z.B. auch einer Kette, ggf. auch die Versickerung im Boden oder der Anschluss an die Entwässerungsleitung.

Das Geländer oder die Brüstung ist mit Material und Ausführungsart anzugeben.

Soweit nicht eindeutig aus den Plänen ersichtlich, sind auch die genauen Abmessungen anzugeben, dies gilt auch für evtl. Überdachungen, hier ist insbesondere die sichtbare Unterseite zu beschreiben.

Auch die Endbehandlung der Balkonuntersicht muss angegeben sein.


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