Soweit es nicht aus den Plänen eindeutig hervorgeht, ist zu beschreiben, ob es sich um ein Flach- oder Steildach handelt, weiter muss klar sein, ob ein Sattel-, Pult- oder Walmdach zur Ausführung kommt.
Die Unterkonstruktion mit Sparren, Pfettendach, Massivdach ist zu beschreiben und auch das zur Verwendung kommende Material, wie Holz, Holzleimbinder, Stahl oder Beton. Bei Holzteilen ist auch die Art des Schutzes anzugeben, z.B. konstruktiver oder chemischer Holzschutz
Die Dachneigung ist anzugeben, hier ist zu prüfen, ob diese mit den Vorgaben des Bebauungsplans übereinstimmt.
Die Dachüberstände an Giebel und Traufe sind anzugeben, vor allem die Traufüberstände sind interessant für den Schutz vor Sonneneinstrahlung. Die ausführung des Traufüberstands ist anzugeben.
Die Ausführung des Firstes muss eindeutig geklärt werden.
Die Wärmedämmung ist nach Art, Material und Dicke zu beschreiben, bei Steildächern ist anzugeben, ob eine Zwischensparren- oder Aufsparrendämmung vorgesehen ist und wo die Abdichtung verläuft.
Die Maßnahmen zur Winddichtigkeit sind anzugeben.
Bei Steildächern ist das Eindeckungsmaterial eindeutig zu beschreiben, also ob Tonziegel, Betondachsteine, Schiefer, Faserzement oder Stahl zur Ausführung kommt. Ebenso ist die Form der Platten anzugeben, ggf. durch eine entsprechende Firmenbezeichnung oder ein Muster.
Bei der Dachentwässerung muss angegeben werden, ob es sich um eine innen- oder außenliegende Dachrinne handelt, die vielleicht verkleidet wird. Die Zahl der Dacheinläufe und der Fallrohre muss definiert sein.
Das Material muss beschrieben werden, z.B. Zink, Kupfer, Aluminium.
Wenn besondere Maßnahmen gegen Laub und Schmutz vorgesehen sind, müssen diese in der Baubeschreibung aufgeführt sein.
Es muss klar sein, dass alle notwendigen Dachdurchführungen für Kamin und Entlüftung enthalten sind.
Bei Flachdächern ist die Art und das Material der Abdichtung und der Schutz derselben zu beschreiben.
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