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Besonders wichtig ist, dass Sie sich von Ihrem Vertragspartner genau zusichern lassen, welche Werte im Energiebereich sowie im Wärmeschutz und im Schallschutz erzielt werden. Lassen Sie sich nicht mit vagen Hinweisen auf gesetzlichen Regelungen oder die entsprechenden Normen abspeisen.

Folgende Punkte sollten in der Leistungsbeschreibung explizit angeboten werden:

• Erstellen eines Energiepasses
• Berechnung des Jahresenergiebedarfs nach der gültigen Energieeinsparverordnung
• Der Transmissionsverlust des Gebäudes
• Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) aller Bauteile im Außenbereich bzw. zwischen beheizten und nichtbeheizten Räume
• Verhältnis der wärmeübertragenden Umfassungsfläche ( A in qm) zu beheizten Bauwerksvolumen (V in cbm), also die Kompaktheit eines Gebäudes. Je schlechter das Verhältnis, umso höher der Energieverbrauch
• Nachweis der Luftdichtheit durch Prüfung (Blower-door-Test)

Lärm kann krank machen, auch in den eigenen vier Wänden, daher ist der Schallschutz wichtig und Sie sollten in Abhängigkeit vom Standort ggf. privatrechtlich einen erhöhten Schallschutz nach DIN 4109, Beiblatt 2 vereinbaren.

Achten Sie auch auf den Schallschutz im eigenen Wohnbereich, damit die gegenseitigen Störungen auch hier minimiert werden.

Lassen Sie sich alle Daten genau erläutern.

Dieser Artikel basiert auf der Veröffentlichung "Mindestanforderungen an Leistungsbeschreibungen" des Bundesbauministeriums.


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