
Die Augen des Hauses sind wichtig, denn sie bilden die Verbindung nach außen, andererseits können sie u.U. auch den Energieverbrauch ganz erheblich nach oben treiben.
Das Material der Fensterrahmen und Flügel ist verbindlich anzugeben, z.B. Holz (welche Holzart), Kunststoff, Aluminium, Aluminium-Holz-Verbund.
Auch die Art der Oberflächenbehandlung ist festzulegen, wie lasiert, lackiert, foliert oder eloxiert.
Bei den einzelnen Fenstern ist die genaue Größe, die Flügel und die Art der Ã-ffnung oder Festverglasung anzugeben.
Sind Sicherheitsaspekte wie z.B. einbruchhemmend im Angebot enthalten, sind diese detailliert aufzulisten, gibt es dazu in der Beschreibung keine Angabe, sind auch keine vorgesehen.
Die Art der Verglasung und evt. Sonderverglasungen müssen ebenfalls Bestandteil der verbindlichen baubeschreibung sein.
Die Fenstergriffe sollten genau beschrieben sein bzw. als verbindliches Muster vorliegen.
Alles Zubehör wie Rollläden, Klappläden oder andere Sonnenschutzeinrichtungen sind genau zu beschreiben, vor allem bei Rollladenkästen ist auf Winddichtheit und Wärmedämmung ohne Wärmebrücken zu achten.
Die Art der Außen- und Innenfensterbänke sollten mit Material und Abmessungen beschrieben sein.
Das Bild der Fensterfront stammt von der Hundertwasser-Schule in der Lutherstadt Wittenberg
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