Soll-Baubeschreibung Keller

Die baubeschreibung sollte definitive Aussagen zur Fundamentierung enthalten, insbesondere ob es sich um ein Streifenfundamente oder Plattenfundament handelt.

Ebenso erforderlich sind Aussagen über vorgesehene Drainagen und Versickerungseinrichtungen und über die Art der Abdichtung von Bodenplatte und Kellerwände, z.B. gegen Bodenfeuchte und nicht stauendes Sickerwasser oder gegen drückendes Wasser.

Bei der Art der Ausführung muss deutlich gemacht werden, ob es sich um eine schwarze oder weiße Wanne handelt (darüber finden Sie einiges im Blog-Glossar) und welche Materialien verwendet werden und wie die Abdichtung geschützt wird.

Das Material der Kellerwände ist genau zu beschreiben, z.B. Beton, K-S Mauerwerk, Ziegelmauerwerk und ob es sich um vorgefertigte Teile handelt und deren Verbindung. Dabei ist ggf. zwischen Außen- und Innenwänden zu unterscheiden.

Werden die Kelleraußenwände gedämmt, ist dies detailliert anzugeben, ebenso die Art der Kellerfenster, also z.B. vergitterte Metallfenster oder Holz- und Kunststofffenster mit der gewählten Glasart.

Werden Lichtschächte ausgeführt, muss ersichtlich sein, ob es sich um massive, Fertigteil oder Kunststoff-Lichtschächte handelt.

Dieser Artikel basiert auf den Mindestanforderungen für Leistungsbeschreibungen des Bundesbauministeriums.


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