Sollbaubeschreibung Sanitärausstattung
abgelegt im Archiv Baupartner am 15.12.07
Bei den Hinweisen für die Mindestanforderungen komme ich allmählich zu den Bereichen, in denen es die meisten Missverständnisse und Unklarheiten gibt, nämlich den letztlich immer sichtbaren Bereichen.
Schauen wir uns heute einmal die Sanitärausstattung an, da werden in vielen Baubeschreibungen nur die Ausstattungsgegenstände nur vage beschrieben, man schreibt von deutschen Markenfabrikaten oder Ähnlichem. Das reicht nicht, auch nicht der Hinweis auf Muster in der Ausstellung eines Anbieters, die zudem nicht selten wechseln.
Wenn einem das Vorgeschlagene nicht gefällt, wird es meist teuer.
In der Baubeschreibung müssen mindestens folgende Punkte eindeutig beschrieben sein:
• Anzahl und Lage der Sanitärobjekte, soweit sie nicht eindeutig aus der Vertragsplanung ersichtlich sind. Dabei ist es auch wichtig zu wissen, ob es sich im Bad z.B. um zwei einzelne oder einen Doppelwaschtisch handelt
• Sind die Sanitärgegenstände z.B. in Badmöbel eingebaut.
• Ausführung der Duschverkleidung
• Bei WCs ist wichtig, welche Art und welche befestigung zur Ausführung kommen sollen
• die Abmessungen
• die Farbe(n)
• Fabrikat und Modell
• Ausführung der Armaturen, z.B. Einhebelmischer und abweichende Ausführungen in untergeordneten Räumen, Ausführung der Dusche
• Ist eine Wasser sparende Ausführung vorgesehen

Permalink: Sollbaubeschreibung Sanitärausstattung
Tags: Sanitärobjekte Duschverkleidung Armaturen Doppelwaschtisch
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