Sollbaubeschreibung Treppen

Im Außenbereich des Hauses betrifft dies insbesondere auch den Eingangsbereich, bei dem oft eine oder auch mehrere Stufen notwendig sind sowie eine evtl. Kellerabgangstreppe.

Im Eingangsbereich muss angegeben werden, wie viel Stufen im Preis enthalten sind, das Material der Treppe und die Ausführung der Oberfläche sowie die Abmessungen der Stufen. Wenn bei mehreren Stufen eine Geländer notwendig ist, muss auch dieses nach Art und Material beschrieben sein.

Bei der Kellerabgangstreppe muss das Material, die Stufenzahl und die Abmessungen angegeben werden, ebenso den Handlauf, einen Bodenablauf und das Geländer zur Absicherung der Treppenanlage.

Bei den Innentreppen muss die Ausführungsart, z.B. massiv, Holz, Stahl angegeben werden. Vor allem bei Stahltreppen ist auch anzugeben, ob die Treppe geschlossen oder offen ist.

Dazu muss angegeben werden, ob es sich um eine gerade oder gewendelte Treppen handelt und ggf. wie die Stufen befestigt sind und ob es Podeste gibt, ggf. kann sich dies auch aus einer detaillierten Planung ergeben. Dazu natürlich die Abmessungen der Stufen und die Anzahl der Steigungen.

Auch die Oberfläche der Treppen muss genau festgelegt sein, z.B. Marmor, Kunststein, Fliesen, Teppich, PVC, Kork, Holz, ebenso die Art des Handlaufs bzw. des Geländers.

Weicht die Kellertreppe davon ab, ist sie genau zu beschreiben.

Ist eine Einschubtreppe vorgesehen, ist auch diese zu beschreiben


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