
Der Auftragnehmer muss hier zusichern, dass er alle zur Ausführung erforderlichen Geräte, Schalungen und Gerüste zur Verfügung stellt.
Er muss Aussagen treffen, über die Lagerflächen auf dem Grundstück.
Wird ein Kran aufgebaut, muss klar sein, wo und wie, evtl. Fundamente o.Ä. müssen nach Abbau wieder entfernt werden.
Welche Absperr-und Sicherungsmaßnahmen werden ergriffen, es muss klar sein, dass der Auftraggeber hier keinerlei Verpflichtungen hat.
Vorschriftsmäßige Entsorgung des Bauschutts und evtl. anfallenden Hausmülls
Bereitstellen von baustrom und Bauwasser sowie WC-Anlage.
Werden Eigenleistungen erbracht oder ist ein Handwerker direkt im Auftrag des Kunden tätig, muss geklärt sein, ob und wie die Baustelleneinrichtung genutzt werden kann bzw. welche Kosten anfallen.
Dieser Artikel basiert auf den "Mindestanforderungen für Leistungsbeschreibungen" des Bauministeriums
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