
Oft vernachlässigt oder erst später beim Baugesuch nachgeliefert, sind die folgenden Daten bereits beim Vertragsabschluss eigentlich unverzichtbar, denn nur über sie lässt sich die Leistung definieren, die man bestellt hat, die man bekommen möchte und für die man bezahlt muss.
• Gebäudeabmessung
Außenabmessung: Länge, Breite, Höhen (bis OK Kniestock, Dachfirst)
• Flächen
Brutto-Grundfläche, Wohnfläche (Berechungsart angeben) Nutzfläche
• Lichte Raumhöhen im fertigen Zustand
Wohnräume EG und weitere Vollgeschosse, Wohnräume DG; Keller
• Geschosszahl
Keller, Vollgeschosse, Dachgeschoss (ausgebaut, zum Ausbau vorbereitet, nicht ausbaufähig)
• Raumzahl
Anzahl der Wohnräume und der weiteren Räume
Zeichnerische Gebäudedarstellung
• Bemaßte grundrisse aller Geschoße
• Schnitt durchs Gebäude
• Alle Ansichten
Achten Sie auch auf die Übereinstimmung der schriftlichen und zeichnerischen Informationen, legen Sie vertraglich fest, was im Zweifel Vorrang haben soll, Plan oder Beschreibung.
Dieser Artikel basiert auf den "Mindestanforderungen für Leistungsbeschreibungen" des Bauministeriums.
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