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Sozialgesetz: Wohneigentum und Lebensversicherung geschützt
abgelegt im Archiv Geldanlage von Hans Kolpak am 12.02.09
Sozialgesetz: Wohneigentum und Lebensversicherung geschützt
  © Gilles Gonthier
Eine Eigentumswohnung und eine Kapitallebensversicherung sind eine private Vorsorge. Deswegen wurde, wer solches Vermögen ansammelte, immer wieder von behördlicher Seite gefördert.

Die Juristin Julia Mester argumentiert daher, daß dieses Vermögen nicht aufgezehrt werden dürfe, um Sozialleistungen zu reduzieren. Laienhaft ausgedrückt: Der Staat darf nicht mit zweierlei Maß messen.

Sozialleistungen.info beschreibt den Zusammenhang in verständlichen Worten für Bürger ohne eine juristische Bildung. Wer selbstständig oder freiberuflich arbeitet oder einfach nur aus Passion Millionär ist, weiß um das Auf und Ab in den privaten Vermögensverhältnissen. Auch auf die Füße zu fallen, beansprucht Zeit und Kraft. Daher ist es gut, als Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung sich auch mit solchen Kleinigkeiten auszukennen.

Hans Kolpak
Eigentum & Bauen


Permalink: Sozialgesetz: Wohneigentum und Lebensversicherung geschützt
Tags: Sozialgesetz  Wohneigentum  Lebensversicherung  Auto  ALG  Arbeitslosengeld  Hartz 
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