Die Restaurierung eines denkmalgeschützten Hauses ist teuer, oft erheblich teurer als eine vergleichbare Sanierung eines nicht denkmalgeschützten Hauses.

Doch um diese Kulturgüter und deren Erhaltung zu sichern, bietet der Staat hier Steuervergünstigungen an, sodass sich dies für den Erwerber oder Besitzer durchaus rechnen kann, dabei gibt es Unterschiede für Investoren und Eigennutzer, ganz im Gegensatz zu den nicht mehr entsprechend geförderten Neubauten.

Allerdings müssen sämtliche Sanierungs- und Umbauarbeiten vor Baubeginn mit der zuständigen denkmalschutzbehörde abgestimmt, von ihr genehmigt und entsprechend ausgeführt werden.

Hier und hier und hier finden Sie weitere Informationen


Trackback

no comment until now

Add your comment now

Impressum