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Steuerliche Vorteile bei denkmalgeschützten Gebäuden

abgelegt im Archiv Altbaumodernisierung am 22.06.08

Steuerliche Vorteile bei denkmalgeschützten Gebäuden
Wer eine denkmalgeschützte immobilie erwirbt, diese saniert und dann vermietet, kann steuerliche Abschreibungen in Anspruch nehmen und zwar in nicht unerheblicher Höhe.

In den ersten 8 Jahren nach Fertigstellung sind dies 9 % auf die Sanierungskosten und in den folgenden 4 Jahren noch 7 %.

Außerdem kann auf den Wert der Altbausubstanz 2,5% abgeschrieben werden.

Je nach persönlichem Steuersatz kann dies bedeuten, dass der Staat sich in den ersten 12 Jahren mit 20-30 % an den Aufwendungen beteiligt.

Rechnet man noch die Mieteinnahmen dazu, muss man selbst meist nur 1/3 der Belastung selbst tragen.

Wer über entsprechende Objekte informiert werden möchte, kann sich gerne an mich wenden.



Permalink: Steuerliche Vorteile bei denkmalgeschützten Gebäuden

Tags: Steuervorteile  Denkmalschutz  Dresden 

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